Der Ugandakreis vermittelt Schulpatenschaften für bedürftige Kinder. In der Regel beginnen die Schulpatenschaften in der Secondary School (Realschule), da hier Schulgeld erhoben wird. In begründeten Fällen übernehmen wir auch Patenschaften in der Primary School (Volksschule). Generell zahlen wir nicht das gesamte Schulgeld, Eltern sollen auch noch für einen Teil der Beiträge verantwortlich sein.

Unser Ziel ist es, möglichst vielen Kindern eine mittlere Schulbildung zu ermöglichen. Besonderen Schwerpunkt legen wir dabei auf die Förderung von Mädchen, denen der Zugang zu weiterführenden Schulen noch oft verwehrt wird. (siehe Schulsystem)
So kann man Schulpate/ Schulpatin werden
- Der zuständige Priester aus Uganda stellt einen Antrag auf Förderung eines bedürftigen Kindes. Er begründet die Notwendigkeit der Förderung, schickt ein Foto und die persönlichen Daten des Kindes.
- In Deutschland wird ein Pate/ eine Patin für die Patenschaft gesucht. Der Patenschaftsbeitrag beträgt 160 € jährlich/ 13-15 € pro Monat. Dieser Beitrag deckt in der Regel den größten Teil des erhobenen Schulgeldes. Das Schulgeld ist an allen Schulen unterschiedlich.
- Das Schulgeld wird vom Ugandakreis einmal im Jahr an den Priester in Uganda überwiesen.
- Der Priester sorgt dafür, dass das Schulgeld möglichst direkt an die Schule weiter geleitet wird.
- Wurde eine Patenschaft vermittelt, garantiert der Ugandakreis dem Patenkind, dass die Förderung bis zum Ende der Mittelschule fortgeführt wird, auch für den Fall, dass der Pate / die Patin ausfallen sollte.
- Der/die Schüler/in muss dafür folgende Bedingungen erfüllen: Jährlich muss das Abschlusszeugnis vorgelegt und ein Brief an den Paten/ die Patin geschrieben werden. Bei Schulwechsel muss eine Aufnahmebescheinigung vorgelegt werden.
- Nach Abschluss der Mittelschule kann die Patenschaft weiter geführt werden, z. für eine berufliche Ausbildung, für den Besuch des Gymnasiums oder der Universität, allerdings nur mit Zustimmung des Paten. (siehe Schulsystem Uganda)
- Eine übernommene Schulpatenschaft kann jederzeit gekündigt werden. Wir bitten um eine schriftliche Mitteilung per Post oder Email. (siehe Formular zur Übernahme einer Patenschaft)

