Schulpflicht: Anspruch und Wirklichkeit
Grundsätzlich besteht in Uganda seit 1997 Schulpflicht für Kinder unter 15 Jahren. Der Staat überprüft aber nicht, ob die Schulpflicht eingehalten wird.
Jeder Einwohner hat Recht auf 7 Jahre Unterricht, die er auch als Erwachsener noch in Anspruch nehmen kann, wenn er vorher keine Möglichkeit dazu hatte. Daher gibt es in der Primary School (Grundschule) oft auch noch ältere Schüler.
Für den Besuch der Primary School muss kein Schulgeld gezahlt werden. Es entstehen aber dennoch Kosten für die Schulkleidung, Schulbücher, Prüfungsgebühren und Essen. Diese Kosten können aber viele arme Leute nicht aufbringen. Deshalb ist den Kindern oft der regelmäßige Schulbesuch nicht möglich. Außerdem werden sie als Arbeitskraft in der bäuerlichen Landwirtschaft gebraucht und haben keine Zeit, in die Schule zu gehen. Bildung für Mädchen wird vielerorts noch nicht als besonders wichtig erachtet.
Öffentliche und private Schulen
Neben öffentlichen Schulen gibt es in Uganda auch viele private Schulen, die von kirchlichen oder anderen gemeinnützigen Institutionen unterhalten werden. Die Qualität der Ausbildung ist in der Regel an Privatschulen wesentlich besser als in den öffentlichen Schulen. Die Lehrer sind besser ausgebildet, die Klassenstärken sind geringer und die Schulausstattung ist besser. In öffentlichen Schulen sind teilweise 70 oder mehr Schüler in einer Klasse. Es gibt sehr wenig Unterrichtsmaterial.
An allen Schulen wird Ganztagsunterricht erteilt. Der Unterricht dauert in der Regel bis 16 Uhr.
Das Schuljahr beginnt im Februar und endet im Dezember. Es ist unterteilt in 3 Abschnitte (Terms). Am Ende des Schuljahres gibt es staatliche Abschlussprüfungen.
Tagesschulen und Internatsschulen
Öffentliche Schulen sind oft Tagesschulen. Einige Schulen haben aber auch einen Internatsbereich angegliedert. Private Schulen sind häufig auch Internate, da sie ein sehr großes Einzugsgebiet haben. Besucht ein Student ein Internat, muss er teilweise Matratzen, einen Stuhl, Waschschüssel, Geschirr usw. mitbringen.
Schulgeld
Nursery School (Kindergarten)
Kindergärten/Vorschulen sind Angebotsschulen, häufig in privater Trägerschaft. In der Regel wird ein (geringes) Schulgeld erhoben.
Primary School (Grundschule)
Da in Uganda eine 7 jährige Schulpflicht besteht, wird auch für den Besuch der staatlichen Grundschulen kein Schulgeld erhoben. Schulbücher und –material, Schuluniformen und Prüfungsgebühren müssen aber privat bezahlt werden.
Private Primary Schools verlangen Schulgeld. Die Kosten sind teilweise sehr hoch.
Secondary School (Realschule/ Gymnasium)
An allen weiterführenden Schulen – auch an den staatlichen- wird Schulgeld erhoben. Dabei unterscheidet sich die Höhe des Schulgeldes von Schule zu Schule erheblich. Ob ein Schüler eine gute Schule besuchen kann, hängt also entscheidend von der finanziellen Situation der Familie ab.
Können Schüler das Schulgeld für einen Term nicht aufbringen, müssen sie sofort die Schule verlassen –auch mitten im Schuljahr. Sie können erst dann weiter zur Schule gehen, wenn sie die Beiträge bezahlen können. Das kann auch erst im darauf folgenden Jahr sein. Dadurch versäumen viele Schüler große Teile des Unterrichtes, können an den Abschlussprüfungen nicht teilnehmen und erzielen sehr schlechte Ergebnisse.
Vocational Schools (Berufsschulen)
Vocational Schools erheben Schulgeld in unterschiedlicher Höhe. Werkzeuge und Arbeitsmaterial werden in der Regel nicht zur Verfügung gestellt, sondern müssen von den Auszubildenden mitgebracht werden. Einige Kinder können die Berufsschule nicht besuchen, weil sie es sich finanziell nicht leisten können.
Universität, College
Die Kosten für ein Studium an einer Universität, an einer Hochschule oder an einem College sind in Uganda sehr hoch. Es gibt nur ganz wenige Stipendien. Daher können sich nur wenige Schüler ein Studium leisten.